Anlaufstellen zum Thema finanzielle Fördermittel finden
Sie im Internet u.a. auf
Bundesanstalt für Wiederaufbau
KfW (Darlehen, Zuschüsse)
www.kfw-foerderbank.de
Deutsche Gesellschaft
für Sonnenenergie e.V.
www.dgs.de
Bundesverband Solarwirtschaft
(BSW-Solar) e.V.
www.solarwirtschaft.de
Deutsche Energie-Agentur dena
(u.a. kostenloses Infotelefon)
www.thema-energie.de
Bundesverband Deutscher
Baustoff-Fachhandel (BDB) e.V.
www.energie-fachberater.de
Solarenergie-Förderverein
Deutschland e.V.
www.sfv.de
Fraunhofer-Institut
für Solare Energiesysteme ISE
www.ise.fhg.de
Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle BAFA (Zuschüsse)
www.bafa.de
Die Investition in ein energiesparendes und umweltschonendes Heizsystem wird von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern finanziell unterstützt. Die Förderung lässt die Investitionskosten für das neue Wärmesystem spürbar sinken. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert Investitionen in erneuerbare Energien im Wärmebereich durch ein Marktanreizprogramm. Zusätzliche Förderprogramme stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle(BAFA). Weiterhin unterstützt die KfW-Förderbank die Sanierung von Wohngebäuden durch zinsgünstige Kredite, Tilgungszuschüsse oder eine Zuschussförderung.
Der Bund garantiert die Abnahme des erzeugten und ins Netz eingespeisten Solarstroms über 20 Jahre zu einem festen Satz. Die KfW-Förderbank unterstützt die Investition in Solarstrom durch zinsgünstige Kredite.
Für Besitzer von Photovoltaik-Anlagen, die kleiner als 500 Kilowattpeak ausgelegt sind, sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz seit 2010 einen besonderen Bonus vor.
Für die Menge an PV-Strom, die im eigenen Haus verbraucht und nicht eingespeist wird, gibt es ebenfalls eine Vergütung. Als Eigenverbrauch gilt der Teil des Solarstroms, der tatsächlich sofort im Haus oder in der unmittelbaren Umgebung verbraucht oder gespeichert wird. Dies bedeutet, dass Stromproduktion und Stromverbrauch im Haus gleichzeitig stattfinden muss, also solange die Sonne scheint.
| Gebäudeanlagen | bis 30 kWp | ab 30 kWp | ab 100 kWp* | ab 1.000 kWp |
| Datum der Inbetriebnahme: | Cent je kWh | Cent je kWh | Cent je kWh | Cent je kWh |
| 01.01.2012 | 24,43 | 23,23 | 21,98 | 18,33 |
| Eigenverbrauch <30% | 8,05 | 6,85 | 5,60 | - |
| Eigenverbrauch >30% | 12,43 | 11,23 | 9,98 | - |
| Freiflächenanlagen | 17,94 | 17,94 | 17,94 | 17,94 |
| Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen | 18,76 | 18,76 | 18,76 | 18,76 |
| Freiflächenanlagen auf Ackerland | keine Vergütung | keine Vergütung | keine Vergütung | keine Vergütung |
Stand Januar 2012
* Eigenverbrauch bis max. 500 kWp