Für wen gelten die Anforderungen der EnEV 2009?

Die EnEV 2009 gilt zum einen für Neubauten, für die nach dem 01. Oktober 2009 der Bauantrag gestellt wurde. Die EnEV 2009 legt fest, daß der Jahresprimärenergiebedarf eines Hauses für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung durchschnittlich um 30% unter den Anforderungen der EnEV 2007 liegen muss. Die Anforderungen der EnEV 2009 sind jedoch auch im Falle von Änderungen, Erweiterungen und Ausbau bei bestehenden Gebäuden zu beachten. Änderungen von Gebäuden im Sinne der EnEV liegen vor, wenn Bauteile ersetzt oder erstmalig eingebaut werden. Nähere Informationen finden Sie in folgender Datei: